Die Besteuerung der Flugzeugfonds unterscheidet sich von der Besteuerung anderer Kapitalanlagen durchaus. So werden die Erträge bei Flugzeugfonds nicht als Kapitalerträge, sondern als Erträge aus Vermietung und Verpachtung angesehen.
Aus diesem Grund müssen Anleger nicht die 25%ige Kapitalertragsteuer abführen, sondern die Erträge mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuern. Zudem muss beachtet werden, dass bei der Flugzeugfonds Besteuerung aktuell eine nur begrenzte Möglichkeit zur Absetzung der Verluste möglich ist.
Die Flugzeugfonds Besteuerung
Durch die Konzeption als geschlossene Fonds werden Erträge bei Flugzeugfonds nicht als Kapitalerträge berücksichtigt, sondern gelten steuerrechtlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesem Grund berechnen die Banken keine Abgeltungssteuer. Allerdings ist es notwendig, die Erträge in der persönlichen Einkommenssteuer als Einnahmen anzugeben. Das Finanzamt wird dann die Steuerbelastung in Höhe des persönlichen Steuersatzes vornehmen. Zusätzlich wird auch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer berechnet, sollte der Steuerpflichtige einer Konfession angehören.
Flugzeugfonds Vorteile und Chancen
Airbus Flugzeugfonds als Anlagemöglichkeit
Bei der Besteuerung der Flugzeugfonds sind Verluste nur noch begrenzt absetzbar
Bis vor einigen Jahren waren Flugzeugfonds vor allem wegen ihrer negativen Einkünfte in den Anfangsjahren als Steuersparmodell beliebt. Die Verluste konnten mit Erträgen aus anderen Einkünften verrechnet werden. Aktuell besteht diese Möglichkeit jedoch nicht mehr, so dass Verluste aus den Anfangsjahren nur mit Gewinnen der gleichen Einkunftsart in späteren Jahren verrechnet werden können. Diese Flugzeugfonds Besteuerung wird von vielen Anlegern jedoch nicht als negativ gesehen und wirkt sich nicht negativ auf den Absatz aus.
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